Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.kvhessen.de, www.bereitschaftsdienst-hessen.de, www.allgemeinmedizinhessen.de, www.za-hessen.de, www.asv-hessen.de, arztsuchehessen.de veröffentlichten Websites der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmun­gen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV HE) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. 
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer vom Regierungspräsidium Gießen im Zeitraum von 30. April bis 8. Mai 2024 vorgenommenen Bewertung durch vereinfachte Überwachung.

Die Überprüfung ergab, dass die Websites: www.bereitschaftsdienst-hessen.de, www.allgemeinmedizinhessen.de, www.za-hessen.de und www.asv-hessen.de nicht für alle Nutzergruppen gleichwertig zugänglich sind. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und nicht barrierefrei. Wir arbeiten aktuell daran, die Barrierefreiheit des Webangebots zu verbessern. Hierfür bitten wir um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung eingegriffen werden muss. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei. 

Barriere: Bedienelemente und Objekte 

1. Alternativtexte für Bedienelemente und Objekte
2. Maßnahmen: Umprogrammierung
3. Zeitplan bis Ende 2024
4. Barrierefreie Alternative: -

Barriere: Layoutgrafiken

1. leere alt-Attribute für Layoutgrafiken
2. Maßnahmen: Umprogrammierung
3. Zeitplan bis Ende 2024
4. Barrierefreie Alternative: -

Barriere: Überschriften 

1. HTML-Strukturelemente für Überschriften
2. Maßnahmen: Umprogrammierung, redaktionelle Bearbeitung (teils bereits umgesetzt)
3. Zeitplan bis Ende Dezember 2024
4. Barrierefreie Alternative: -

Barriere: Listen

1. HTML-Strukturelemente für Listen
2. Maßnahmen: Umprogrammierung
3. Zeitplan bis Ende 2024
4. Barrierefreie Alternative: -

Barriere: Gliederung

1. Strukturelemente für Absätze und Texthervorhebungen
2. Maßnahmen: Umprogrammierung
3. Zeitplan bis Ende 2024
4. Barrierefreie Alternative: -

Barriere: Kontraste von Texten, Grafiken, Bedienelementen

1. Kontraste erfüllen z.T. nicht die Anforderung
2. Maßnahmen: Umprogrammierung
3. Zeitplan bis Ende 2024
4. Barrierefreie Alternative: -

Barriere: Tastaturbedienbar

1. Navigation nicht bedienbar
2. Maßnahmen: Umprogrammierung/Umstieg auf konformen Slider
3. Zeitplan bis Ende 2024
4. Barrierefreie Alternative: -

Barriere: Sprungmarke bei Hauptelement

1. Hauptinhalte weisen keine Sprungmarken auf
2. Maßnahmen: Umprogrammierung
3. Zeitplan bis Ende 2024
4. Barrierefreie Alternative: -

Barriere: Dokumente

1. PDF/UA: nicht konform
2. Maßnahmen: Umprogrammierung
3. Zeitplan bis Ende 2024
4. Barrierefreie Alternative: -

Geplante Maßnahmen 

Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind oben beschrieben und bis 31.12.2024 geplant. 

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 12. Juni 2024 erstellt und am 4. Juli 2024 aktualisiert.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit 

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren lnfor­mationensprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an. Ansprechperson Barrierefreiheit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen: Karl Roth. karl.roth(at)kvhessen(.)de, 069 247 41-6990. 

Feedback geben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
0641 303-2901
Durchsetzungsstelle-LBIT(at)rpgi.hessen(.)de

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