Der Zulassungsausschuss Hessen
Der Zulassungsausschuss (ZA) Hessen ist für die Zulassung von Vertragsärzten, Psychologischen Psychotherapeuten und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zur Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patienten im Bundesland Hessen zuständig. Er besteht aus Vertretern der Landesverbände der Krankenkassen und Ärzten in gleicher Zahl. Bei der Zulassung von Psychotherapeuten und psychotherapeutisch tätigen Ärzten wird die Hälfte der Ärzte durch Vertreter der Psychotherapeuten ersetzt. Darunter muss mindestens ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut sein.
Der Zulassungsausschuss ist bei seinen Entscheidungen an die Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB V) sowie der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) gebunden. Darüber hinaus sorgt die Verfahrensordnung des Zulassungsausschusses für Ärzte und Psychotherapeuten für transparente, sichere und einheitliche Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses, insbesondere in Vorbereitung auf die Sitzungstermine. Hier sind unter anderem die Fristen für Anträge bindend festgelegt.