Was Ärzte & Psychotherapeuten benötigen

Achtung: Frühzeitig planen und Anträge mit vollständigen Unterlagen einreichen

Der Eintritt eines personellen Engpasses zwingt die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses den Fokus auf die schnellstmögliche Prüfung vollständiger Antragsunterlagen zu richten.

Bitte reichen Sie daher unbedingt Ihre Anträge samt aller erforderlichen Unterlagen sehr frühzeitig ein, damit eine Prüfung erfolgen kann. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass die rechtzeitige Terminierung für eine Sitzung des Zulassungsausschusses anders nicht gewährleistet werden kann.

Bei allen Fragen stehen Ihnen die BeratungsCenter der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) weiterhin wie gewohnt zur Verfügung. Die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses kann Ihnen darüber hinaus aktuell keine Beratung anbieten.

Laden Sie sich Ihre benötigten Formulare herunter und schicken Sie sie ausgefüllt mit den im Antrag gewünschten Anlagen an den Zulassungsausschuss (Post oder Fax). Alternativ können Sie Ihre Antragsunterlagen in einem BeratungsCenter in Ihrer Nähe abgeben. Alles, was Sie für Ihren Antrag beachten müssen, erklärt die Verfahrensordnung des Zulassungsausschusses für Ärzte und Psychotherapeuten.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses ausschließlich vollständige Anträge bearbeiten und terminieren kann.

Wenn Sie möchten, dass der Zulassungsausschuss in einer bestimmten Sitzung über Ihre Zulassung entscheidet, reichen Sie das Antragsformular samt Anlagen vollständig und spätestens sechs (in Ausnahmefällen zehn) Wochen vor diesem Sitzungstermin ein. Welche Abgabefrist Sie für Ihren Antrag einhalten müssen, steht in Abschnitt C der Verfahrensordnung des Zulassungsausschusses für Ärzte und Psychotherapeuten.

Längere Bearbeitungszeit: Bei Anträgen rund um Versorgungsaufträge für Dialyseleistungen muss unter Umständen das Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen hergestellt werden. Dadurch kann die Bearbeitung länger als zehn Wochen dauern, was bedeutet, dass der Zulassungsausschuss erst in einem späteren Sitzungstermin über Ihren Antrag entscheidet. Versehen Sie solche Anträge bitte auf der ersten Seite mit einem deutlichen Hinweis „Dialyseversorgung“, um die Dauer zu minimieren.

Antragsformulare

  • Die Formulare werden ständig aktualisiert. Bitte drucken Sie daher Ihr benötigtes Antragsformular jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung neu aus.
     
  • Außer Bürgschaftserklärungen müssen Sie keine Originalunterlagen an uns senden. Sie erhalten die Unterlagen nicht zurück.
     
  • Senden Sie Ihre vollständigen Unterlagen nur in einer Form – entweder per Fax oder per Post.
     
  • Wenn Sie Unterlagen im BeratungsCenter der KVH abgeben oder auf Anforderung nachreichen, müssen Sie diese nicht erneut senden.

Register für Ärzte & Psychotherapeuten: Wenn Sie sich im Landesarzt- / Psychotherapeutenregister eintragen oder auf die Warteliste setzen lassen möchten, nutzen Sie bitte die Antragsformulare der KV Hessen.

Berufshaftpflicht

Nur wer ausreichend berufshaftpflichtversichert ist, kann zur vertragsärztlichen oder -psychotherapeutischen Versorgung zugelassen oder ermächtigt werden. Jetzt informieren!

Ihre Downloads ()

Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.

Alle herunterladen